Was ist Curcuma Vita?
Curcuma, auch Gelber Ingwer oder Safranwurz genannt, stammt aus Südasien (Familie der Zingiberaceae). In Indien kennt und benutzt man Curcuma seit 4.000 Jahren. Die Pflanze galt als heilig und gehörte dort schon immer zu den wichtigsten Gewürzen. Die Curcumapflanze gehört – wie auch der Weihrauchbaum und der Myrrhestrauch – zu den ältesten Arzneipflanzen menschlicher Gesellschaften. In Deutschland wurde die Gelbwurzel als Rhizoma Curcumae 1930 im Ergänzungsband 5 (Erg.-B. 5) zum DAB als pflanzliches Arzneimittel aufgenommen.
Die Curcumapflanze gilt als die am meisten wissenschaftlich erforschte Pflanze dieser Erde. Unser Curcuma longa ist als Curcuma Vitagemischt mit schwarzem Pfeffer – als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen.
Beide Inhaltsstoffe sind aus kontrolliert biologischem Anbau.
Nährstoffe |
pro Tagesdosis |
Curcumapulver |
2205 mg |
schwarzer Pfeffer (gemahlen) |
15 mg |
Zutaten:
Curcumapulver**; Überzugsmittel: Hydroxypropylmethylcellulose; schwarzer Pfeffer**
** aus kbA (kontrolliert biologischem Anbau)
Verzehrempfehlung:
Verzehren Sie täglich 6 Kapseln mit einem Glas Wasser (200 ml).
Zusatzinformationen:
Cellavita bietet dieses hochwertige Produkt in zwei verschiedenen Ausführungen an, zum einen als reines Pulver und zum anderen als Kapselprodukt.
Ganz wichtig ist zu erwähnen, es handelt sich bei unserem Produkt nicht um ein Extrakt, sondern um die ganze gemahlene Pflanze.
Bitte beachten Sie: Es sind keine Trennmittel, - auch keine Magnesium-Salze von Speisefettsäuren (E470b) - enthalten.
Hinweise:
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und für eine gesunde Lebensweise verwendet werden. Bitte lagern Sie das Produkt kühl, trocken und dunkel. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.
Analyse:
Typisches Analyse-Zertifikat des Curcuma Pulvers
Quellen:
1 Quelle: VERORDNUNG (EU) Nr. 432/2012 DER KOMMISSION vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1454323459180&uri=CELEX:32012R0432#document1
Leider können wir an dieser Stelle aufgrund der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, die seit dem 14.12.2012 vollumfänglich in Kraft ist, keine (ausführliche) Information über dieses Produkt und dessen genaues Einsatzgebiet geben. Sie können auf fachkundigen Seiten im Internet mehr Informationen finden.